17.05.2022 - 7.2 Sachlicher Teilflächennutzungsplan für die Erri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben fasst den Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Teetzleben im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Breesen.

 

  1. Der Teilbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für den Aufstellungsbeschluss ist im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der

 

Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3. Der Änderungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Osten: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Westen: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen

(Gemeinde Wildberg).

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

 

  1. Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage