14.06.2022 - 6.1 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ellgoth teilt mit, dass Herr Czinczoll sich für die heutige Sitzung entschuldigt hat.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Stadt Altentreptow:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Stadt Altentreptow) aufgeführten, durch die

     Feuerwehr Altentreptow ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten,

     Funktionsstärken und Erreichungsgrad für

- das Brandereignis kritischer Wohnungsbrand,

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Brandereignis Pflegeheim/Klinikum,

- das Brandereignis Personenkraftwagen,

- das Hilfeleistungsereignis kritischer Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

     werden bestätigt.

 

3.) Der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung werden weiterhin in der derzeitigen Struktur Freiwillige Feuerwehr Altentreptow sichergestellt.

 

4.) Die Funktion des hauptamtlichen Gerätewartes ist beizubehalten, mit mindestens

     0,25 VZÄ.

 

5.) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Technikkonzept und die

     zusätzliche Beschaffung Löschgruppenfahrzeug 20, bei Förderung, umzusetzen.

 

6.) Ausbau der Löschwasserversorgung in den Ortslagen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10

     Umsetzungsempfehlungen, Pkt. 7.3)

 

7.) Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Gemeinde Pripsleben, ist mit Blick auf

     die festgestellte nicht sicherzustellende Erreichbarkeit innerhalb der Eintreffzeit

     zu überprüfen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 9.4.2)

 

8. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

    Altentreptow sind durch die Bürgermeisterin 2026 erneut zu analysieren

    und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

 

Die Bürgermeisterin wird fortlaufend informieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage