07.04.2022 - 7.7 Beschluss der Gemeinde Tützpatz über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.12.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach UVgO für die Erdgaslieferung 2022 - 2023, Los 6: Gemeinde Tützpatz.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

6 

Ja- Stimmen:

6 

Nein- Stimmen:

- 

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

- 

 

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Anlagen zur Vorlage