05.04.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Alte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Standort 1:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich entlang der L 273, in Richtung Grapzow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet an der L 273“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:

Planteil 1:

Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 177, 178, 179, 193 teilw., 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238

Planteil 2:

Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 74/9 teilw. 174, 175, 176, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 18

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  und

Standort 2:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich zwischen den Ortslagen Klatzow und Rosemarsow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet Klatzow/Rosemarsow“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:

Planteil 1:

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/4, 19/2, 20, 21

Gemarkung Rosemarsow, Flur 4, Flurstück 24/1, 24/2

Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstück 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84 teilw., 86/1

Planteil 2:

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 23, 24, 25

Gemarkung Rosemarsow, Flur 5, Flurstück 29, 31, 33, 34, 35, 37

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

11

Stimmberechtigt:

11

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage