05.04.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Alte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di, 05.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Standort 1:
- Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich entlang der L 273, in Richtung Grapzow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet an der L 273“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:
Planteil 1:
Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 177, 178, 179, 193 teilw., 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238
Planteil 2:
Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 74/9 teilw. 174, 175, 176, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 18
- Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
und
Standort 2:
- Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich zwischen den Ortslagen Klatzow und Rosemarsow, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbegebiet Klatzow/Rosemarsow“ gemäß § 2 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Flurstücke:
Planteil 1:
Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/4, 19/2, 20, 21
Gemarkung Rosemarsow, Flur 4, Flurstück 24/1, 24/2
Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstück 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84 teilw., 86/1
Planteil 2:
Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 23, 24, 25
Gemarkung Rosemarsow, Flur 5, Flurstück 29, 31, 33, 34, 35, 37
- Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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435,6 kB
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2
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496,7 kB
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