30.03.2022 - 7.5 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi, 30.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 13b BauGB zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung;
- die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen,
- den Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen,
- die öffentliche Auslegung ortsüblich bekanntzumachen und
- das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Internet und mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt „ Amtskurier“ einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
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