16.03.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnbebauung Schmiedenfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnbebauung Schmiedenfelde“ der Gemeinde Wolde wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6 „Wohnbebauung Schmiedenfelde“ der Gemeinde Wolde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7 

Stimmberechtigt:

6 

Ja- Stimmen:

6 

Nein- Stimmen:

0 

Stimmenthaltung:

0 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1

 

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Anlagen zur Vorlage