31.03.2022 - 8.6 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 10.12.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach UVgO für die Erdgaslieferung 2022 - 2023, Los 3: Gemeinde Grapzow.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-