10.03.2022 - 10.1 Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Am Park" der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit §3 Abs. 2 und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen wird in der vor-liegenden Fassung vom 15.02.2022 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B).

Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt, mit Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, dem geotechnischen Bericht, dem Entwässerungs-konzept als Anlagen.

  1. Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen durch die Gemeindevertretung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Satzung mit Begründung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  2. Die Genehmigung nach §10 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  3. Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgen durch die Nutzung eines Ökokontos. Der Abbuchungsnachweis der Ökopunkte ist dem Genehmigungsantrag beizufügen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage