07.12.2021 - 7.1 Aufstellung der Textsatzung und Auslegung des E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt:

 

  1. Die auf Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB getroffenen zeichnerischen Festsetzungen zur Trauflinie sind aufzuheben. Die auf Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB getroffenen textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Geschossigkeit, Haustyp) sind anzupassen. Die auf Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB getroffenen Festsetzungen zur Anordnung der Gebäude sowie die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Bestandssatzung unter 2.1 verankerten gestalterischen Festsetzungen sind vollständig aufzuheben. Dazu ist eine Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 22.02.2000 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Reinberg aufzustellen.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der Textsatzung der Gemeinde Wolde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der 1. Änderung der seit dem 22.02.2000 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Reinberg (Anlage 2) sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 3) werden gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

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Anlagen zur Vorlage