09.11.2021 - 7.2 Beschluss der Gemeindevertretung Tützpatz über ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 13.09.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOB für die Erneuerung der Heizungsanlage im Wohnblock Waldstraße 3 – 5 der Gemeinde Tützpatz.

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-