12.10.2021 - 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben beschließt:

1.   die Billigung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Wohnbebauung in Neuwalde“ der Gemeinde Pripsleben

2.   die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

3.   die Auslegung öffentlich bekannt zu machen

4.   das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Das Plangebiet liegt in der

-     Gemarkung Barkow, Flur 1, Flurstück 147/2 teilweise, 143 teilweise

-     Gemarkung Pripsleben, Flur 1, Flurstück 164/1 teilweise,

und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:

durch das Flurstück 147/2.

im Süden:

durch das bebaute Flurstück 141 / 1

im Osten:

durch die Straße Neuwalde

im Westen:

durch das Flurstück 147/3.

Die Größe umfasst ca. 0,2 ha.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage