07.10.2021 - 7.1 Aufstellung der Textsatzung und Auslegung des E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

geänderter Beschluss:

  1. Die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Bestandssatzung unter 2.0 verankerten gestalterischen Festsetzungen 2.1 bis 2.4 sind anzupassen. Die zulässige Dachneigung soll mindestens 25° betragen und neben einer Klinker- und Putzfassade soll auch eine Holzfassade zulässig sein. Die Festsetzung, dass die Fassade nicht weiß gestrichen werden darf, soll ersatzlos gestrichen werden. Dazu ist eine Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 18.05.1999 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wolde aufzustellen.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der Textsatzung der Gemeinde Wolde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der 1. Änderung der seit dem 18.05.1999 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wolde (Anlage 2) sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 3) werden unter Berücksichtigung der in Punkt 1 genannten Anpassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

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Anlagen zur Vorlage