13.09.2021 - 6.2 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Meißner macht Ausführungen zum Vorhaben und beantwortet gestellte Fragen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenhagen wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 4,7 ha umfasst das Areal einer ehemaligen Milchviehanlage im Süden der Ortslage Altenhagen.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Bebauungsplan „Solarpark Altenhagen“. Die bisherige Darstellung als Gewerbegebiet und Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altenhagen wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage