31.08.2021 - 7.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Golchen beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit den Flurstücke 174/2, 173/14, 173/12, 173/10, 173/8, 173/6 und 184/2 der Flur 3 der Gemarkung Golchen, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet Golchen“. Das Plangebiet der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 ist am südlichen Ortsrand der Ortslage Golchen gelegen.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
  3. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB sollen durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage