26.08.2021 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Bartow „Protei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 24 und 25 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Below die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Proteinfabrik“.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes „Proteinfabrik“ gemäß § 8 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Proteinfabrik einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  5. Mit dem Investor wird ein Vertrag nach § 11 BauGB zur Regelung der Pflichten und Erklärung der Kostenübernahme geschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage