26.08.2021 - 9.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 der Gemei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt für den in der Anlage 4 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 76/4, 78/6, 79/10, 94/8, 97, 110/4, 119/1, 120/1, 120/4, 122/3, 123/7, 77/1, 79/1, 80/6, 81, 94/1, 94/4, 94/5, 95, 96/1, 96/4, 98, 99, 110/1, 119/3, 121, 123/9, 125/4, 127/3 der Flur 1 in der Gemarkung Bartow sowie die Flurstücke 84/3, 93, 94/1, 94/4, 95, 102/1, 104/1, 119/2, 124/7, 124/8, 125/1, 85/2, 86/2, 87/3, 90/3, 94/3, 103/1, 103/10, 113, 119/1, 120/5, 124/6, 126 der Flur 2 in der Gemarkung Groß Below die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Bartow West“.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Frau Pyka

 

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Anlagen zur Vorlage