28.07.2021 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Tützpatz „südw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2021 gebilligt.

 

  1. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1

 

Der Speicher soll mit in die Entwicklung der Gemeinde genommen werden und bei den

Plänen berücksichtigt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage