28.07.2021 - 10.1 Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Tützpatz „südw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erläuterungen Hr. Leddermann: LK fordert neue Beschlussfassung, Einwand des LK!

 

Herr Bilinski fragt, warum trotz Photovoltaik und der Aussage von Hr. v. Maltzahn beim letzten Besuch in der GV-Sitzung „dass Windkraft für die Gemeinde Tützpatz vom Tisch sei“, nun doch Zeitungsartikel erscheinen, die aussagen, dass in der Gemeinde Windkraftanlagen in Schossow gebaut werden sollen?! Die Gemeinde habe doch mit den ganzen Photovoltaikanlagen jede Menge für erneuerbare Energien getan. Das kann man den Bürgern noch schwer erklären.

Hr. v. Maltzahn erklärt, er habe davon keine Kenntnis.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage