28.07.2021 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Tützpatz „Phot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gebilligt.

 

  1. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage