05.08.2021 - 7.1 Kalkulation für die Nutzung der kommunalen Spor...

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Wortprotokoll

Frau Ellgoth erklärt die Vorlage.

Die aktuell bestehende Entgeltordnung wurde am 31.01.2002, die 1. Änderung dazu am 14.12.2006 beschlossen.

Seit dem sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden.

Da sich die Stadt Altentreptow in der Haushaltskonsolidierung  befindet, ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, 50 % der kalkulierten Gebühr im Ansatz zu bringen.

Mitte Juni wurden die Vereine bereits von der Stadt Altentreptow über die geplanten Erhöhungen informiert.

Herr Krepelin gibt die Vorlage zur Diskussion im Kultur- und Sozialausschuss frei.

Herr Krepelin fragt, ob es auch möglich wäre, dass die ortsansässigen Vereine Vergünstigungen erhalten könnten.

Frau Ellgoth erklärt, dass dies aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich ist. Dazu liegen umfangreiche rechtliche Ausführungen der Rechtsaufsichtsbehörde vor.

Frau Krepelin findet die vorgeschlagende  Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der kommunalen Sportstätten durch die Stadt Altentreptow angemessen und auch notwendig.

Die Vereine könnten bsw. ihre Mitgliederbeiträge dementsprechend anpassen.

Eine schrittweise Anpassung der Entgelte sollte geprüft werden.

Die Unterhaltung der Sportstätten kostet jährlich 500.000 €. Der Deckungsgrad liegt unter

50 %.

Ja-Stimmen:  2  

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  0

Mitwirkungsverbot:  0

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt nicht die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage