09.12.2021 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet Golchen “ der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Golchen „Wohngebiet Golchen“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom November 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Golchen „Wohngebiet Golchen“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.   
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage