23.11.2021 - 7.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 23, 27, 29, 30, 31, 37, 38, 41, 42 der Flur 3 sowie das Flurstück 206 der Flur 2 in der Gemarkung Bartow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Bartow Pfalz“.

 

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

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Anlagen zur Vorlage