12.10.2021 - 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Pripsleben
- Datum:
- Di, 12.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben beschließt:
1. die Billigung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Wohnbebauung in Neuwalde“ der Gemeinde Pripsleben
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
3. die Auslegung öffentlich bekannt zu machen
4. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Das Plangebiet liegt in der
- Gemarkung Barkow, Flur 1, Flurstück 147/2 teilweise, 143 teilweise
- Gemarkung Pripsleben, Flur 1, Flurstück 164/1 teilweise,
und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: |
durch das Flurstück 147/2. |
im Süden: |
durch das bebaute Flurstück 141 / 1 |
im Osten: |
durch die Straße Neuwalde |
im Westen: |
durch das Flurstück 147/3. |
Die Größe umfasst ca. 0,2 ha.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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633,6 kB
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3
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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