11.05.2022 - 7.9 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 der Gemei...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Werder beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Fläche von 71 ha und die Flurstücke 3, 4/1, 6, 7, 13/1, 14, 15 der Flur 2 in der Gemarkung Wodarg die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heideholz“ gemäß § 12 BauGb.

 

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für Produktion von grünem Strom mittels einer Photovoltaikanlage. Die Möglichkeit einer landwirtschaftliche Doppelnutzung (Agri-Photovoltaik) ist im weiteren Aufstellungsverfahren zu prüfen.

 

  1. Die Gemeinde Werder beantragt im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens die landesplanerische Zulassung des o. g. Vorhabens unter Einhaltung der durch die Landesregierung beschlossenen verbindlichen Anforderungen.

Sofern eine reine Photovoltaiknutzung keine landesplanerische Zustimmung findet, ist die planerische Zielstellung auf eine kombinierte Agri-Photovoltaik-Nutzung mit einer landwirtschaftlichen Produktion als Hauptnutzung und der Stromproduktion mittels einer Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung auszurichten.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt einen Antrag auf Zielabweichung von Ziff. 5.3 (9) LEP M-V 2016 mit den in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9 

Stimmberechtigt:

8

Ja- Stimmen:

8 

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Frese 

 

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Anlagen zur Vorlage