Beschlussvorlage - 04/BV/057/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ehrenordnung der Gemeinde Grischow ist seit dem 18.12.2017 in Kraft.

 

Nachfolgende Änderungen, Ergänzungen sind vorgesehen bzw. nach rechtlicher Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des LK MSE geändert.

 

Intuition hier:

Mit der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister/innen nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung – KomBesLVO M-V sind auch die mit diesem Amt verbundenen Repräsentationsaufwendungen abgedeckt.

Der dienstliche Charakter einer Präsentübergabe im Rahmen einer Geburtstagsgratulation ist nicht vorhanden.

Nachfolgende rechtliche Bedenken werden mit der vorliegenden Ehrenordnung ausgeräumt

(geändert):

 

1.1.;  1.2. und neu 1.3.

rechtliche Anpassung; das Überbringen der Urkunde der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten des Landes M-V ist nach Verwaltungsverordnung Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch den Ministerpräsidenten M-V geregelt, Aufwendungen für die Gemeinde entstehen nicht

 

alt 1.3

vollständige Streichung

 

alt 1.4

Vollständige Streichung unter Beachtung der Hinweise aus dem Rechnungsprüfungsamtes.

Das Überbringen der Urkunde der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten des Landes M-V ist nach Verwaltungsverordnung Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch den Ministerpräsidenten M-V geregelt, Aufwendungen für die Gemeinde entstehen nicht.

 

alt 2.

vollständige Streichung und Neuausweisung in 1.4 

 

Ausgewiesene Werte unter Punkte 1.1  und 1.2 entsprechen der Ehrenordnung 2018. Werte unter 1.3 und 1.4 sind nach Beratung in der Gemeindevertretersitzung auszuweisen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung  M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot

gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Ehrenordnung über Ehrungen und Jubiläen

 – EHRENORDNUNG der Gemeinde Grischow – in der vervollständigten Fassung. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.1.04.

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gremien/Repräsentationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Aufwendungen werden im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Grischow ausgewiesen.             

 

 

 

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Anlagen

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