Beschlussvorlage - 14/BV/111/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gnevkow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 17.02.2022 ihre Absicht bekannt gegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in der Gemeinde schließen zu wollen. Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 24.02.2022 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.

Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Gas bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern. E.DIS gewährt der Gemeinde, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV in der jeweils geltenden Fassung oder einer Nachfolgeregelung. Dieser Rabatt beträgt derzeit 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Für Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, kommt dieser Preisnachlass nicht in Betracht.

Die Gemeinde räumt im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis E.DIS das nicht ausschließliche Recht ein, die bestehenden oder noch entstehenden Straßen, Wege, Brücken, Plätze und dergleichen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, für die über- und/oder unterirdische Verlegung und den Betrieb von Leitungen im Gemeindegebiet zu nutzen.

E.DIS zahlt an die Gemeinde während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Gemeinde mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart.

Der Vertrag tritt am 05.01.2025 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Gemeinde Gnevkow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag außer Kraft.

 

Die Gemeinde hat bis zum 04. Januar 2025 noch den bestehenden Vertrag 010475 aus dem Jahr 2005.

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Gas mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 05. Januar  2025.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.4.0.00.46250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Konzessionsabgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die zukünftige Höhe kann derzeit nicht genannt werden. Für das HHJ 2022 wurden bisher

13,00 € zum Soll gestellt.

 

 

 

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