Beschlussvorlage - 14/BV/110/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gnevkow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 22.02.2022 ihre Absicht bekannt gegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Stromversorgung in der Gemeinde schließen zu wollen. Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 02.03.2022 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.

Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Stromversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Strom bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern.

Die Gemeinde stellt E.DIS im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis ihre öffentlichen Verkehrswege, d.h. öffentliche Straßen i.S.d. Landesstraßengesetzes in der jeweils gültigen Fassung für die Verlegung und den Betrieb von ober- u. unterirdischen Stromverteilungsanlagen u. deren Zubehör einschließlich Umspannstationen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Gemeindegebiet dienen, gegen Zahlung einer Konzessionsabgabe zur Verfügung.

E.DIS zahlt an die Gemeinde während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Gemeinde mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart. Außer Ansatz bleiben Stromlieferungen für den Eigenbedarf von E.DIS, der Gemeinde und der Eigenbetriebe der Gemeinde.

E.DIS gewährt der Gemeinde, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.

Der Vertrag tritt am 10.01.2025 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Gemeinde Genvkow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag 010476 aus dem Jahr 2005 außer Kraft.

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Strom mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 10.01.2025.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.4.0.00.46250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Konzessionsabgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die zukünftige Höhe kann derzeit nicht genannt werden. Für das HHJ 2022 wurden bisher 9.459,34 € zum Soll gestellt.

 

 

 

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