Beschlussvorlage - 01/BV/632/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2022 wurden  für die Ortsteile Thalberg und Buchar aufgrund fehlender verkehrssicherer Straßenbeleuchtungspunkte 10.000 EUR für  die Erweiterung der Straßenbeleuchtung  geplant.

 

Die nunmehr vorliegende Kostenschätzung beläuft sich auf  76.000 EUR. Diese bildet die Basis für  eine beschränkte Ausschreibung. (siehe Anlage) Hierzu geführte Erörterungsgespräche haben ergeben, dass aufgrund der erforderlichen Erdarbeiten eine Kostenersparnis durch das Weglassen einzelner Beleuchtungspunkte nicht zielführend ist.

 

Insgesamt wurden für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Haushaltsplan 2022 43.000 EUR - Buchar/Thalberg  = 10.000 EUR und Klosterberg 33.000 EUR (Produktsachkonto 5.4.1.00/2051.78532000) eingeplant.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung die Maßnahme  Straßenbeleuchtung in die folgenden Haushaltsjahre 2023/2024 zu verschieben. Da vor Umsetzung dieser Maßnahme  zunächst geprüft werden sollte, wo zukünftig zusätzliche Parkplätze entstehen könnten. In diesem Zusammenhang sollte dann auch über eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung entschieden werden.

 

Unter dieser Voraussetzung könnten die geplanten Mittel in Höhe von 33.000 EUR für die Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen eingesetzt werden. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 33.000 EUR könnte über das Produkt 5.1.1.03/0007.78159000 Auszahlung für Investitionszuwendungen (Lückenschluss) in Höhe von 20.000 EUR und über das Produkt  5.4.1.00/2031.78532000 Auszahlung Neubau Pestalozzistraße in Höhe von 13.000 EUR bereitgestellt werden.

 

Für die Maßnahme Zuwendung „Lückenschluss“ werden im Jahr 2022 20.000 T EUR benötigt (1 Antrag). Für die Maßnahme Neubau Pestalozzistraße liegt der Zuwendungsbescheid noch nicht vor, so dass die Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 neu geplant werden muss.

 

Des Weiteren muss die Haushaltssperre beim Produkt 5.4.1.00/2031.78532000  Auszahlungen „Pestalozzistraße“ in Höhe von 13.000 EUR aufgehoben werden.

 

Für die Entscheidung zu überplanmäßigen Auszahlungen über 50.000 EUR ist  die Stadtvertretung Altentreptow entsprechend § 22 Abs. 3 KV M-V i.V. m. der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen für die Maßnahme Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Thalberg und Buchar in Höhe von 66 TEUR aus den Produktsachkonten 5.4.1.00/2051.78532000 Straßenbeleuchtung Klosterberg  mit  33.000 EUR, Produktsachkonto 5.1.1.03/0007.78159000 Auszahlung Zuwendung  „Lückenschluss“ mit 20.000 EUR und dem Produktsachkonto Auszahlungen Pestalozzistraße 5.4.1.00/2031.78532000 mit 13.000 EUR zu finanzieren.

 

Die Stadtvertretung Altentreptow erteilt das Einvernehmen zur Aufhebung der Haushaltsperre Produktsachkonto 5.4.1.00/2031.78532000 Auszahlungen Pestalozzistraße in Höhe von 13.000 EUR.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 x

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

5.4.1./2052/78532000

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 5.1.1.03/0007.78159000

 

 

 

 5.4.1.00/2031.78532000

5.4.1.00/2051.78532000

 

Bezeichnung:

Auszahlung Straßenbeleuchtung Ortsteile

 

 

Bezeichnung:

 

 Auszahlung Lückenschluss

 

 

 

 

 Auszahlungen Neubau Pestalozzistraße

Auszahlungen Straßenbeleuchtung Klosterberg

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

10.000 EUR 

Haushaltsmittel:

 

  1. 40.000 EUR 
  2. 681.700 EUR
  3. 33.000 EUR

 

0 

 

  1. 0 EUR
  2.  0 EUR  
  3. 0 EUR

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

76.000 EUR 

Maßnahmesumme:

  1. 20.000 EUR
  2.  13.000 EUR
  3. 33.000 EUR

noch verfügbar:

 

-66.000 EUR 

noch verfügbar:

 

  1. 20.000 EUR
  2. 668.700 EUR
  3. 0 EUR 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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