Mitteilungsvorlage - 12/MV/093/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit belasten viele Gemeindehaushalte und kommunale Wohnungsbauunternehmen in den östlichen Bundesländern. Um die Kommunen zu entlasten, werden ab 2020 über den Kommunalen Entschuldungsfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Für die Gemeinde Gültz besteht ein Darlehen 6401090748 mit Altschulden bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einer Restschuld per 31.03.2021 von 348.370,37 €.

 

Die Gemeinde Gültz erhielt auf Beantragung vom 23.04.2021 am 25.03.2022 eine finanzielle Zuweisung nach der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V für die kommunale Wohnungswirtschaft von 200.000,00 €.

 

Über den verbleibenden Betrag von 148.370,37 € wird nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission gesondert entschieden.

 

Gemäß Zuweisungsbescheid ist die Zuweisung ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten sofort zu verwenden. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die Altverbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht abgelöst werden können oder die Ablösung unwirtschaftlich wäre, kann die Zuweisung für eine unterjährige Tilgung verwendet werden.

 

Das Darlehen bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat eine Zinsbindungsfrist bis zum 30.12.2025. Um vorzeitig eine Teilablösung i. H. v. 200.000,00 € zum 30.06.2022 vornehmen zu können, wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse von 2.378,93  fällig.

 

Unter der Annahme einer gleichbleibenden Annuität bis zum Ende der Darlehenslaufzeit im Dezember 2056 verringern sich mit der Teilablösung insgesamt die Zinszahlungen und die Restlaufzeit. Durch die Teilablösung wäre das Darlehen ca. 21 Jahre eher abgezahlt. Die Zinsersparnis wäre theoretisch bei rund 50.866 €. 

 

Zum 30.06.2022 wird daher eine Teilablösung in Höhe von 200.000,00 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für das Darlehen 6401090748 vorgenommen. Für die verbleibende Restschuld gelten die bestehenden Konditionen (Zinssatz 0,96 %, Tilgung 2,0 %) bis zum 30.12.2025 weiter.

 

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