Beschlussvorlage - 01/BV/450/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung (auch touristisch) der Stadt Altentreptow soll in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Hierzu gibt es bereits eine Personalstelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Medien und Kultur; Förderungen wurden in Bezug auf die Belebung der Stadt bspw. für einen Citymanager beantragt und auch die Gestaltung des Klosterberges rund um den großen Stein wird weiter vorangetrieben. Im Juni 2022 wird die 777-Jahrfeier der Stadt Altentreptow stattfinden. Das neue Logo mit dem großen Stein ist entworfen und wird derzeit auch schon auf den Kopfbögen verwandt, sowie ein modernes Stadtlogo.

 

Aus diesen Gründen wurden Ende 2021 nun auch im Rahmen eines Direktauftrages innerhalb der Wertgrenzenregelung der Bürgermeisterin Aufkleber vom großen Stein, Aufkleber vom Wappen und Aufkleber mit der Stadtsilhouette, welche in- & outdoorgeeignet sind, bestellt. (Gesamtaufwendungen: 2.446,64 EUR)

 

Ein Teil der Aufkleber soll für Repräsentationszwecke der Stadt verwandt werden und der andere Teil ist zum Verkauf bestimmt.

 

Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 11 KV M-V obliegt die Entscheidung zur Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte der Stadtvertretung. Die Verwaltung bedient sich dieser Regelung analog für die Festsetzung der Verkaufspreise o.g. Aufkleber.

 

Der Einkaufspreis pro Stück betrug:

 

Die Verwaltung schlägt vor, für den kleinen Aufkleber (großer Stein) einen Verkaufspreis von 0,50 EUR, für den kleinen Aufkleber (Wappen) 0,50 EUR und für den großen Aufkleber (Stadtsilhouette) von 1,00 EUR festzusetzen.

 

Der Verkauf wird zunächst über das Bürgerbüro erfolgen und entsprechende Bestandslisten werden geführt.

 

Eine Kalkulation im klassischen Sinne gibt es hierfür nicht, da hier lediglich auf den Einkaufspreis abgestellt wird. Allerdings gibt es eine Berechnung.

 

Ab 01.01.2023 unterliegen diese Verkäufe der Umsatzsteuerpflicht mit 19 %.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt folgende privatrechtliche Entgelte für den Verkauf der Aufkleber festzusetzen:

 

Verkaufspreis kleiner Aufkleber (großer Stein)   0,50 EUR

Verkaufspreis kleiner Aufkleber (Wappen/Logo)   0,50 EUR

Verkaufspreis großer Aufkleber (Stadtsilhouette)   1,00 EUR

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00.46260000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- und Kulturpflege/Verkauf von Aufklebern

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 2.000 EUR

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Erträge werden mit der Haushalts- und Finanzplanung 2022 ff. berücksichtigt.

In 2022 werden 2.000 EUR und in 2023  1.200 EUR geplant, da davon ausgegangen wird, dass ein kompletter Verkauf in 2022 nicht erfolgen wird. Auch ist berücksichtigt, dass 500 Stück zu Repräsentationszwecken verwandt werden.

 

 

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