Beschlussvorlage - 01/BV/446/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Jugendsozialarbeiter*in (Streetworker*in)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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13.01.2022
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.01.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.02.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Altentreptow sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Straßensozialarbeit als niederschwellige Form der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII, insbesondere Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII im Stadtgebiet.
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart und aktueller Ereignisse (Sachbeschädigungen, Vandalismus, Alkoholkonsum an Treffpunkten usw.) ist es geboten, eine/n Straßensozialarbeiter*in einzusetzen, der/die als niederschwellige/r Ansprechpartner*in für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahre auftreten, um ein nachhaltiges Zunehmen von Problemen in der Stadt einzudämmen bzw. diesen im Vorfeld präventiv zu begegnen.
Für die Jugendsozialarbeit werden Personal- und Sachkostenzuschüsse vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf Grundlage der Jugend RL III gewährt.
Für die Antragstellung der Fördermittel ist nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe selbst zuständig. Die Anträge auf Gewährung der Personalkostenzuschüsse sind bis spätestens 01.07 des Vorjahres schriftlich beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.
Somit würde die Förderung der Jugendhilfe erst ab dem Jahr 2023 möglich sein.
Zwischen der Stadt Altentreptow und dem ausgewählten Träger der freien Jugendhilfe wird eine Ko-Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
Gemäß der Jugend RL III wird ein Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln von maximal 75 % gewährt.
Die restlichen 25 % werden durch die Ko-Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Träger der freien Jugendhilfe abgedeckt.
Somit muss die Stadt Altentreptow für die Jugendsozialarbeit einen Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von 25 % übernehmen.
Für die anfallenden Sachkosten in der Jugendsozialarbeit haben sich die Träger und die Wohnsitzgemeinden angemessen zu beteiligen.
Von Seiten des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal ein jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 400,00 € gewährt.
Überblick über die Kosten:
Die Kosten werden auf der Grundlage der bereits besetzen Stelle in der KGS Altentreptow (hier Schulsozialarbeiterin) kalkuliert, Eingruppierung der Stelle ist gleichwertig mit einer/einem Schulsozialarbeiter*in, wöchentliche Arbeitszeit 35 h
Personalkosten gesamt für ein Jahr ca.: |
54.000,00 € |
davon Eigenanteil Personalkosten für die Stadt Altentreptow: |
13.500,00 € |
davon Eigenanteil Sachkosten für die Stadt Altentreptow (8 %) |
4.320,00 € |
Gesamte Mittel für HH-Planung: |
17.820,00 € |
Somit sind für das HH-Jahr 2023 für die Jugendarbeit Kosten in Höhe von ca. 17.820,00 € einzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Jugendsozialarbeiter*innen.
Die Stadtvertretung ermächtigt nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die Bürgermeisterin mit dem entsprechenden ausgewählten Träger der freien Jugendhilfe eine Ko-Finanzierungsvereinbarung für die Jugendarbeit zu vereinbaren.
Die HH-Mittel werden ab dem HH-Jahr 2023 mit in den Stadthaushalt eingeplant
(ca. 17.820,00 €).
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: ab 2023 |
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X |
nein |
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nein |
X |
ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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3.6.6.00.52551000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Kostenerstattungen an private Unternehmen
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
17.820 EUR |
Maßnahmesumme: |
1 |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2022 und in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt. |