Mitteilungsvorlage - 01/MV/434/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur von der Bürgermeisterin oder ihrer Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Die Bürgermeisterin wird eine Spendenaktion „Altentreptower Träume“ ins Leben rufen. Insbesondere geht es hier um freiwillige Leistungen/Aufgaben, die an alle BürgerInnen der Stadt Altentreptow zugutekommen sollen. Einzelne Projektideen sollen damit gefördert werden.

 

Die Spenden werden auf dem hierfür eingerichteten Verwahrkonto der Stadt Altentreptow verbucht.

Die Annahmen der Spenden erfolgt entsprechend den Regelungen in der Kommunalverfassung M-V unter Berücksichtigung der Wertgrenzenregelung durch die Bürgermeisterin, den Hauptausschuss oder die Stadtvertretung.

 

Einmal jährlich erfolgt eine Berichterstattung über die Verwendung der eingegangenen Spenden durch die Bürgermeisterin in der Stadtvertretung.

 

Loading...