Beschlussvorlage - 01/BV/430/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 04.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow beschlossen. Auf die Beschlussvorlage 01/BV/084/2020 wird verwiesen.

 

Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans sind:

  • Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.
  • die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich des Windparks „Altentreptow West“ zu regeln. Dazu gehören insbesondere Festsetzungen im Bereich der Abstandsflächen, der Narbenhöhe sowie der Verdichtung.

 

Zur Sicherung der Planung vor tatsächlichen Veränderungen während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ wurde empfohlen, für den in Anlage 2 gekennzeichneten räumlichen Geltungsbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu beschließen.

 

Die Veränderungssperre wurde am 04.02.2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschlossen und ist am 03.04.2020 durch die Bekanntmachung im Amtskurier in Kraft getreten. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt nach Ablauf der Frist von zwei Jahren die Veränderungssperre außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist mittels eines Beschlusses um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Des Weiteren wurde der Geltungsbereich aufgrund der Teilfortschreibung des Raumentwicklungsprogramms erweitert.

 

Durch das planungsrechtliche Instrument der Veränderungssperre unterliegen Vorhaben und

Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die von der Satzung erfasst werden, einem Bau- bzw. Veränderungsverbot.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:

 

  1. Für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich südlich von Loickenzin und westlich von Altentreptow wird die Satzung über eine 1. Verlängerung der Veränderungssperre nach § 14 BauGB  i.V.m. § 17 BauGB im Gebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow erlassen.

 

  1. Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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