Beschlussvorlage - 33/BV/067/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Gegenwärtig wird nach Absprache der Gemeindevertretung für die Vermietung des Gutshauses eine Gebühr von 75 € und für die Vermietung des Carports am Gutshaus eine Gebühr von 50 € pro Nutzung erhoben. Das Gemeindehaus in Pripsleben wurde bisher nicht vermietet.

 

Durch das Fachgebiet Finanzen wurde eine neue Gebührenkalkulation erstellt. (33/BV/066/2021)

 

Die Erarbeitung einer Kalkulation und die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Pripsleben.

(Maßnahmen-Nr.: 07/2021).

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

Barkow: 400,44 € pro Nutzung

 

Pripsleben: 324,69 € pro Nutzung

 

 

In Abstimmung mit dem Bürgermeister am 28.09.2021 wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v 100 € für Pripsleben und 75 € (Sommer- Mai bis September) bzw. 100 € (Winter- Oktober bis April) für Barkow festgelegt. Für den Carport am Gutshaus Barkow wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v. 50 € festgelegt.

 

Unter Einbeziehen der abgestimmten Entgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gutshaus Barkow und das Gemeindehaus Pripsleben erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während einer Vermietung regelt.

 

Unterscheidungen zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden.

 

Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gutshaus in Barkow und das Gemeindehaus in Pripsleben mit folgenden Nutzungsentgelten:

 

Gutshaus Barkow      75,00 €/Tag

(Mai - September)

 

Gutshaus Barkow    100,00 €/Tag

(Oktober - April)

 

Carport Gutshaus Barkow     50,00 €/Tag

 

 

Gemeindehaus Pripsleben   100,00 €/Tag

 

und setzt damit die Maßnahme 07/2021, aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Pripsleben um.

 

Sie tritt in Kraft ab dem 01.06.2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.3.01.43229000

5.7.3.02.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die Erträge und Einzahlungen werden bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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