Beschlussvorlage - 01/BV/410/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2021-2024 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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23.11.2021
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.01.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.12.2021
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Sachverhalt
Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltsatzung 2021 der Stadt Altrentreptow vom 22. April 2021 wurde unter III. Sonstige Hinweise zur Haushaltswirtschaft ausgeführt: Die Fortschreibung zum Haushaltsicherungskonzept ist mit der Nachtragshaushaltssatzung 2021, spätestens bis zum 30. November 2021, bei der uRAB einzureichen.
Die Verwaltung betreut gegenwärtig 20 defizitäre amtsangehörige Gemeinden. Priorität liegt für die Verwaltung momentan auf der Erstellung der Haushaltssicherungskonzepte für die amtsangehörigen Gemeinden, die sich gegenwärtig noch in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, das sind zurzeit noch 5 Gemeinden.
Seit Anfang des Jahres arbeitet die Verwaltung an den umfangreichen Haushaltssicherungskonzepten. 10 wurden bereits erstellt und auch beschlossen. Hinzu kommt die Arbeit an den Jahresabschlüssen 2019 und 2020, die für die Haushaltsplanung 2022 und für die Antragstellung der Konsolidierungshilfen nach § 27 FAG für das Jahr 2021 erforderlich sind.
Aus diesem Grunde wurde der Antrag gestellt, die Frist für die Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2020-2023 für die Stadt Altentreptow bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 zu verlängern.
Diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 16.11.2021 nicht stattgegeben.
Begründet wurde dies wie folgt:
„Die vorgetragene Begründung ist nachvollziehbar, begründet jedoch nicht die anvisierte Fristverlängerung bis zum Beschluss der Haushaltssatzung 2022. Folgt man der beantragten Fristverlängerung, würde das für das Haushaltsjahr 2021 bedeuten, dass die Stadt kein gesetzeskonformes Haushaltssicherungskonzept bzw. keine jährliche Fortschreibung gemäß § 43 Absatz 8 GemHVO-Doppik M-V vorlegt. Diese Handhabung steht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Aus den v. g. Gründen wird der Fristverlängerung bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 nicht zugestimmt.“
Demzufolge wurde für die Stadtvertretung die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2023 vorbereitet, ohne dass eine vorherige Vorberatung im Finanzausschuss erfolgte.
Mit der Fortschreibung HSK werden die beschlossenen Maßnahmen abgerechnet und bestehende Maßnahmen fortgeschrieben.
Es wird zusätzlich eine allgemeine Haushaltsperre auf alle Aufwendungen in Höhe von 5 % in das HSK neu aufgenommen. Dies entspricht der jährlichen Haushaltsperre, die von der Bürgermeisterin zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 ausgesprochen wird.
Um Sanktionen bzw. einschränkende rechtsaufsichtliche Anordnungen für das Haushaltsjahr 2022 zu vermeiden, ist eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erforderlich.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Auf den gesamten Haushalt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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215,9 kB
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