Mitteilungsvorlage - 03/MV/071/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Startbeschlüsse zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen sind jeweils durch die Gemeindevertretung Breest und Bartow gefasst.

Für eine gemeindliche Fusion bedarf es eines Gebietsänderungsvertrages. Zu den Mindestinhalten des Gebietsänderungsvertrages gehören nach § 12 KV M-V die Auseinandersetzung (Aufteilung von Rechten und Pflichten); die Rechtsnachfolge und die Überleitung des Ortsrechts.

Da die Gemeinde Breest in die Gemeinde Bartow aufgehen soll, entfällt die Auseinandersetzung. Die Rechtsnachfolge und damit unteranderem auch das gemeindliche Eigentum der Gemeinde Breest geht am Tag der Vertragswirksamkeit auf die Gemeinde Bartow über. Das Ortsrecht der Gemeinde Bartow, hinsichtlich der Hauptsatzung gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtänderung in den Ortsteilen Breest, Bittersberg und Klempenow. Unterschiedliche Satzungen sind spätestens ein Jahr nach Wirksamkeit der Gebietsänderung anzugleichen.

Die Aufgabe der Gemeindevertretung Breest besteht darin, Interessen für die dann Ortsteile Breest, Bittersberg und Klempenow, wie z.B. eine vertraglich festgelegte Ortsteilvertretung, finanzielle Mittel für den Kulturbereich, in den Gebietsänderungsvertrag einzubringen.

Der Gemeindevertretung Breest liegt dieser Vertragsentwurf  für die Sitzung am 24.11.2021 ebenfalls zur Diskussion vor.

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Anlagen

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