Beschlussvorlage - 01/BV/387/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Nachdem die Räume in der „Roten Schule“ in der Schulstr. saniert und in Betrieb genommen wurden, soll die dortige Aula nun auch vermietet werden.  Eine Kalkulation von Entgelten kann anhand verlässlicher Werte erst zum Ende des Haushaltsjahres 2022 (nach einem Jahr Nutzung) erstellt werden.

 

Bis zum kalkulierten Entgelt für die Benutzung der Aula soll Folgendes gelten:

 

Für die Nutzung der Aula wird ein Entgelt von 70,00 €/h festgelegt. Für die Nutzung der Küche im selbigen Objekt wird eine Pauschale von 30,00 € festgesetzt. Eine  Benutzungsordnung wird umgehend erstellt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V die Festsetzung beschließt die Stadtvertretung über privatrechtlicher Entgelte.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Die Stadt Altentreptow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Durch die Vermietung werden Erträge akquiriert, die zur Deckung der Aufwendungen dienen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt,

 

  • Nutzungsentgelt Aula rote Schule 70 EUR/h
  • eine einmalige Pauschale für die Nutzung der Küche von 30 EUR/Nutzung.

 

Eine Entgeltkalkulation mit der dazugehörigen Benutzungsordnung für die Nutzung der Aula sowie der Küche in der roten Schule ist der Stadtvertretung spätestens in der letzten Sitzung 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.01.1.43229

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Entgelte städtische Objekte „Rote Schule“

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 600,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 170,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 430,00 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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