Beschlussvorlage - 12/BV/118/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Gültz hat vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Gültz e.V. eine Zuwendung in Höhe von 2500,00 € erhalten. Diese Zuwendung ist der Anteil des Fördervereins für die im Novenber 2014  angeschaffte Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Gültz.

 

Gemäß § 44 abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern

(KV M- V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden oder Zuwendungen, soweit durch die Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.   

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt, die Zuwendung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gültz e. V  für die Anschaffung der Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Gültz in Höhe von 2500,00 € anzunehmen.

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