Beschlussvorlage - 06/BV/145/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grapzow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 747.140 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 702.685 EUR
Einstellung in Rücklage auf 44.455 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 728.695 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 623.550 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 153.430 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 317.620 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 89.440 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 30.395 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
Gemäß § 53 (3) Kommunalverfassung auf 72.000 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 300 v. H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,75 Vollzeitäquivalente.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,7 kB
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49,3 kB
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22,9 kB
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172,7 kB
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