Beschlussvorlage - 01/049/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Stadtvertretersitzung über die Privatisierung von stadteigenem Vermögen im Sanierungsgebiet durch Veräußerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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20.01.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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10.03.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Am 28.06.2008 hatte die Firma Wigger Auktionen GmbH im Auftrag der Stadt Altentreptow
eine Immobilienversteigerung durchgeführt. Von den angebotenen 17 Objekten wurden 2
versteigert.
Auf der Grundlage einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses, bestätigt durch
die Stadtvertretung, wurden sowohl die Objektliste als auch die Höhe der Mindestgebote
beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 10.03.2010 durch die Stadtvertretung aufgehoben.
Um der Verpflichtung der Stadt zur Privatisierung ihres Sondervermögens nachzukommen,
schlagen der Sanierungsträger und die Stadt vor, erneut Teile des Sanierungsvermögen
laut Städtebauförderrichtlinie, anzubieten.
Als Mindestgebot ist der Ausgleichsbetrag laut vorliegendem Wertgutachten vom Juli 2007
zu zahlen. Dieser entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks.
Die Sanierungs- bzw. Bauverpflichtungen werden in Abstimmung mit dem Erwerber im Kaufvertrag geregelt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung stimmt zu, dass die Stadt gemeinsam mit dem Sanierungsträger stadteigenes Vermögen im Sanierungsgebiet zur Veräußerung anbietet.
2. Alle in der Anlage aufgeführten Immobilien sind meistbietend weiter zu veräußern.
Als Mindestgebot ist der Ausgleichsbetrag laut vorliegendem Wertgutachten vom Juli
2007 zu zahlen. Dieser entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des
Bodenwertes des Grundstücks
3. Käufer der Immobilien, sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, vorrangig bei der Sanierung oder dem Ersatzneubau auf unbebauten Grundstücken, zu fördern. Die Sanierungs- bzw. Bauverpflichtungen werden in Abstimmung mit dem Erwerber im Kaufvertrag geregelt.
4. Über den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden sind Einzelfallentscheidungen zu treffen (Erhaltungssatzung vom 15.12.1993). Es ist zu sichern, dass eine zeitnahe Wiederbebauung erfolgt.
5. Die Auswertung der eingehenden Gebote erfolgt in einem Abstand von 2 Monaten/
erstmals am 10. Mai 2010. Danach wird eine neue Liste der verbliebenen Objekte veröffentlicht für die wiederum die Angebotsfrist von 2 Monaten gilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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