Beschlussvorlage - 01/048/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow als Eigentümer diverser Liegenschaften im Sondervermögen D 4 hatte

im Rahmen ihrer Privatisierungspflichten 17 Objekte bei einer Auktion (Wiggerimmobilien)

angeboten.

Durch Beschlussfassung hatte der Hauptausschuss entschieden, dass die Summe der Mindest-

angebote 144.551,00 € betragen muss. Sie war als einheitlicher Vermögenswert zu betrachten.

Die Stadtvertretung hatte die Dringlichkeit des Beschlusses am 04. Juni 2008 bestätigt. Von

den 17 Objekten wurden 2 versteigert zu einem Veräußerungswert von 7.100,00 €.

Alle weiteren Veräußerungsversuche der Auktion führten zu keinem Ergebnis.

Der Sanierungsträger und die Verwaltung schlagen vor, den Beschluss aufzuheben,

einschließlich der Höhe des beschlossenen einheitlichen Vermögenswertes und der

Mindestgebote.

Es ist ein neuer Beschluss für die Stadtvertretersitzung vorzubereiten. Dieser Beschluss sollte

eine aktualisierte, erweiterte Objektliste enthalten.

Die Liegenschaften sollten an den Meistbietenden veräußert werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der Aufhebung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt-ausschusses vom 15. April 2008 einschließlich der Bestätigung durch die Stadtvertretung

am 4. Juni 2008 zu.

Die Mindestgebote sind nicht mehr anzuwenden.

 

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