Beschlussvorlage - 01/BV/419/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow und dessen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Gertraud Ludwig
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
24.03.2015
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 20.02.2015 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow Kameraden Sven Nehls zum stellvertretenden Wehrführer.
Die Stadtvertretung muss der Wahl des stellvertretenden Wehrführers gem. § 12 Abs.3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) zustimmen.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V ist der stellvertretende Wehrführer in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow wählte am 20.02.2015 Kameraden Sven Nehls zum stellvertretenden Wehrführer. Die Stadtvertretung stimmt dieser Wahl gem. § 12 Abs. 3 BrSchG M-V zu.
Die Stadtvertretung ernennt den stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow Kamerad Sven Nehls gem. § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Wahlzeit zum Ehrenbeamten.
