Beschlussvorlage - 01/046/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow
hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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20.01.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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10.03.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 07.10.2009 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 Biogasanlage Friedrichshof beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslage der Planunterlagen bzw. die Behördenbeteiligung wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 07.10.2009 durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behördenbeteiligung wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der 3. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow ist zu beschließen und
zur Genehmigung einzureichen. Die vorliegende Fassung der Begründung und des Umwelt-berichts werden gebilligt.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die e.dis natur Erneuerbare Energien GmbH sichert im Rahmen eines vorliegenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zu, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
3. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom 11.01.2010 beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand 11.01.2010 wird gebilligt.
4. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow wirksam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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