Beschlussvorlage - 01/BV/412/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

§ 5 – Hauptausschuss

 

Absatz 3

Es ist präzisiert worden, um die Zuständigkeiten des Amtsvorstehers als Ordnungsbehörde und des Hauptausschusses der Stadt deutlich abzugrenzen.

 

§ 12 – Öffentliche Bekanntmachungen

 

Entsprechend § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow erfolgen öffentliche Bekanntmachungen (von Satzungen sowie sonstige durch Rechtsvorschrift vorgegebene öffentliche Bekanntmachungen) im Internet.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB, die im Internet bekannt gemacht werden, sind nicht rechtssicher bekannt gemacht.

Vom Innenministerium wird empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit von der Internetbekanntmachung im Rahmen des Bauleitverfahrens nur ergänzend, d.h. zusätzlich zu einer anderen nach § 3 Abs. 1 KV DVO zulässigen Bekanntmachungsform Gebrauch zu machen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow.

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Anlagen

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