Beschlussvorlage - 01/BV/400/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2015 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.02.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.03.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 11.894.855 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 13.591.055 EUR
Entnahme aus Rücklagen auf 1.696.200 EUR
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 11.568.850 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 12.775.190 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.090.200 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.797.550 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.160.440 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 246.750 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.153.400 EUR
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 310 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 89,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,7 MB
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