Beschlussvorlage - 01/BV/400/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf                                                                    11.894.855 EUR

ordentliche Aufwendungen auf                                                        13.591.055 EUR

Entnahme aus Rücklagen auf                                                             1.696.200 EUR       

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf                                                           11.568.850 EUR

ordentliche Auszahlungen auf                                                          12.775.190 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           2.090.200 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           2.797.550 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                       2.160.440 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                             246.750 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                                                            1.153.400 EUR

 

Als Hebesätze werden beschlossen:           Grundsteuer A        350 v.H.

                                                                     Grundsteuer B        350 v.H.

                                                                     Gewerbesteuer       310 v.H.

 

Mit der Haushaltssatzung werden 89,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...