Beschlussvorlage - 01/BV/395/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Altentreptow hat das neue kommunale Rechnungswesen (Doppik) zum 01.01.2012 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Bilanz (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012) zu erstellen, die das Vermögen, das Eigenkapital, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Stadt Altentreptow sachgerecht und realistisch darstellt.

 

Im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Bilanz sind Entscheidungen zu treffen, bei denen die Stadt Altentreptow innerhalb eines begrenzten Spielraumes Vorgehensweisen festlegen kann, die für die Zukunft zwingend beizubehalten sind. Hierzu zählen u.a. Bewertungsmethoden und Abschreibungsfristen.

 

Durch diese einmalig möglichen, dann aber für die Zukunft verbindlichen Festlegungen erfolgt eine Weichenstellung, die auch Einfluss auf zukünftige Bilanzen der Stadt Altentreptow hat, und damit auch nachhaltige Aussagen zur Wirtschaftskraft, zur Liquidität und zur Kreditwürdigkeit der Stadt trifft.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Altentreptow die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie die erstmalige Prüfung eines doppischen Jahresabschlusses durch einen geeigneten, externen Dritten wahrnehmen zu lassen, um neben dem erforderlichen Sachverstand auch auf möglichst fundierte Erfahrungswerte zurückgreifen zu können.

 

Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurden in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Amtsausschusses des Amtes Treptower Tollensewinkel für alle amtsangehörigen Gemeinden, das Amt und die Stadt mit Sondervermögen drei Angebote für die Prüfung mit nachfolgendem Prüfungsumfang eingeholt:

 

Es waren insgesamt 22 Eröffnungsbilanzen auf den 01.01.2012 aufzustellen. Dies hatte nach den Grundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) vom 25.02.2008 einschließlich der ersten Änderung vom 13.12.2011 und der zweiten Änderung vom 05.03.2013 zu erfolgen.

 

Der Amtsausschuss hat empfohlen, diese  Eröffnungsbilanzen von einem sachkundigen Dritten, einem Wirtschaftsprüfer, prüfen zu lassen. Dieses ist nach § 1 Absatz 5 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern möglich.

 

Der Prüfumfang wird in Anwendung des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) festgelegt.

 

Prüfungsgegenstand ist die Einhaltung der Einzelvorschriften  der GemHVO für die vorgelegte Eröffnungsbilanz. Für die Prüfung als relevant gelten ebenfalls die Erläuterungen zum Kommunalprüfungsgesetz (Anlage 1) sowie die Praxishilfe  zur Unterstützung der gemeindlichen Jahresabschlüsse  des Gemeinschaftsprojektes  NKHR-MV (Anlage 2). Dieses ist bei Angebotsabgabe zwingend zu beachten!

 

Gleichzeitig  ist bei der Prüfung  auch der zuständige Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und der Stadt mit  einzubeziehen.

 

Das Prüfergebnis  ist in den jeweiligen Ausschüssen  der Stadt (Rechnungsprüfungsausschuss, Finanzausschuss und Hauptausschuss) sowie in den Gemeindevertretungen  zu erläutern.

 

Der Prüfbericht ist in schriftlicher Form in 3 Exemplaren bis zum 30.06.2015 an den Auftraggeber zu übergeben. Zusätzlich wird eine Datei (WORD oder PDF) des Prüfberichtes  dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Prüfung erfolgt in der Außenstelle des Amtes Treptower Tollensewinkel, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz. Mit der Prüfung kann nach Auftragserteilung voraussichtlich im März 2015 begonnen werden.

 

Die Angebote waren bis zum 09.01.2015 einzureichen. Angebote siehe Anlage!

 

Auswertung der abgegebenen Angebote siehe Anlage!

 

Die Verwaltung empfiehlt das Angebot der NKHR-Beratung Kommunalberatung und Kommunalprüfung  aus Rostock anzunehmen. Dieses Unternehmen verfügt über die entsprechende Sach- und Fachkunde und hat einen Festpreis für das Gesamtpaket angeboten.  Die Aufwendungen stehen fest und  es entstehen keine Mehraufwendungen durch nicht abschätzbare Zeitaufwendungen etc.

 

Die Aufwendungen werden entsprechend der für die Prüfung aufgewendeten Zeitanteile  auf alle amtsangehörigen Gemeinden, das Amt und die Stadt Altentreptow verteilt. Dem Amtsausschuss werden die Angebote ebenfalls vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt den Auftrag zur Prüfung der Eröffnungsbilanz an ………… zu vergeben.

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Anlagen

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