Beschlussvorlage - 01/BV/399/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für das Anbringen einer Namenstafel auf dem Sportplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.02.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Am 03. Oktober 2014 wurde der neue Kunstrasenplatz auf dem Sportplatz Altentreptow der Nutzung übergeben.
Bei dieser feierlichen Veranstaltung erhielt der Sportplatz den Namen „Günter Westphal“.
Der Steinmetz- und Steinbildhauermeister Mirko Renger hatte das Namensschild angefertigt und übergab es der Stadt als Spende. Die Höhe der als Beleg eingereichten Rechnung beträgt 494,45 €.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 21.11.2014 trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €.
