Beschlussvorlage - 01/BV/399/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Am 03. Oktober 2014 wurde der neue Kunstrasenplatz auf dem Sportplatz Altentreptow der Nutzung übergeben.

Bei dieser feierlichen Veranstaltung erhielt der Sportplatz den Namen „Günter Westphal“.

Der Steinmetz- und Steinbildhauermeister Mirko Renger hatte das Namensschild angefertigt und übergab es der Stadt als Spende. Die Höhe der als Beleg eingereichten Rechnung beträgt 494,45 €.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 21.11.2014 trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Der  Hauptausschuss der Stadt Altentreptow beschließt, die Spende des Steinmetz- und Steinbildhauermeisters Mirko Renger in Form eines Namensschildes zur Benennung des Sportplatzes Altentreptow anzunehmen. Der Wert der Spende beträgt 494,45 €.

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