Beschlussvorlage - 01/BV/397/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Landwirtschaftsbetrieb Hans-Jürgen Rienitz hat im Dezember 2014 2.500 € gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 21.11.2014 trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €, so dass die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden muss.

 

Die Spende soll für die Bibliothek (Anschaffungen, Ausstattung) verwendet werden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Spende des Landwirtschaftsbetriebs Hans-Jürgen Rienitz, 17087 Altentreptow, Reutershof 3 in Höhe von 2.500 € anzunehmen. Die Spende soll für Anschaffungen/ Ausstattung der Bibliothek genutzt werden.

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