Beschlussvorlage - 08/BV/101/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Golchen hat für die Freiwillige Feuerwehr Golchen eine Spende eingeworben. Die Spende soll für eine Jugendfeuerwehrveranstaltung genutzt werden.

 

Die Summe der Spende beträgt 300,00 € und wurde von der Jagdgenossenschaft Golchen gespendet.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern        (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit durch die Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt, die Spende der Jagdgenossenschaft Golchen für eine Jugendwehrveranstaltung in Höhe von 300,00 € anzunehmen.

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